BGV A8
Die berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift A8 (BGV A8) dient der Umsetzung der Richtlinie 92/58/EWG des Rates über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz (Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften Nr. L 245/23 vom 26.08.1992).
In der BGV A8 werden unter anderem die Gestaltung der Rettungspläne und Fluchtpläne geregelt sowie die Instandhaltung und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Sicherheitskennzeichnung festgelegt. Darüber hinaus ist die BGV A8 für die Begriffsbestimmung der Sicherheitszeichen und Sicherheitskennzeichnung verantwortlich. Im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift verwendete Begriffe sind unter anderen:
- Sicherheitszeichen – ermöglichen eine bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage anhand ihrer geometrischen Form, der Farbe und der Bildzeichen.
- Verbotszeichen – untersagt ein Verhalten, dass Gefahr hervorrufen kann.
- Warnzeichen – Warnzeichen warnen vor einem Risiko oder einer Gefahr.
- Gebotszeichen – schreibt ein gewisses Verhalten vor.
- Rettungszeichen – kennzeichnet den Rettungsweg, die Erste-Hilfe-Einrichtung oder den Notausgang.
- Brandschutzzeichen – ein Sicherheitszeichen das Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnet.
- Hinweiszeichen – Sicherheitszeichen mit Text, dass eine andere Sicherheitsaussage liefert als die anderen, bisher genannten Sicherheitszeichen.
Darüber hinaus werden in der BGV A8 weitere Begriffe wie Bildzeichen, Leuchtzeichen und Sicherheitsfarbe bestimmt.
Die komplette BGV A8 können Sie als PDF bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) herunterladen.