Arbeitsschuhe | Europäische Normen für Sicherheitsschuhe und Fußschutz
Der Fußschutz gilt als persönliche Schutzausrüstung (PSA) und ist zur Unfallprävention in der Industrie, im Bauwesen, sowie im Garten-und Landschaftsbau u.v.m. vorgeschrieben. Die Verletzungsmöglichkeiten sind zahlreich: 20% der Arbeitsunfälle sind Fußverletzungen, die durch Ausrutschen, Einklemmen, umfallende Gegenstände, Hitze/Kälte, Chemikalien, Elektrizität usw. entstehen können.
Welcher Schuh sich am besten für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen eignet ist durch die internationalen Normen festgelegt. Die Grundanforderungen (Kurzbezeichnung SB; z.B. Höhe des Schuhoberteils, Art und Ausführung der Stahlkappe, Materialien,…) sind in der Norm EN ISO 20344 geregelt. Die Zusatzanforderungen richten sich nach den Anforderungen des jeweiligen Einsatzbereiches (z.B. Kälteisolierung, Leitfähigkeit, Durchtrittsicherheit,…).
Der Fußschutz gliedert sich in drei Bereiche:
1) Sicherheitsschuhe (Kurzbezeichnung S) nach EN ISO 20345 :
– mit Zehenschutzkappe für hohe Belastungen, die einer Prüfenergie von 200 Joule standhalten
>> S1 – alle Grundanforderungen (SB) werden erfüllt, Standardsicherheitsschuh, Antistatik, geschlossener Fersenbereich und Energieaufnahmevermögen im fersenbereich
>> S2 – wie S1, bedingt wasserdicht
>> S3 – wie S2, zusätzliche Durchtrittsicherheit und profilierte Laufsohle
>> S4 – wie S2, zusätzlich polymeres Material
>> S5 – wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit und profilierte Laufsohle
2) Schutzschuhe (Kurzbezeichnung P) nach EN ISO 20346:
– mit einer Zehenschutzkappe für mittlere Belastungen, die einer Prüfenergie von 100 Joule standhalten
>> P1 – siehe S1
>> P2 – siehe S2
>> P3 – siehe S3
3) Berufsschuhe (Kurzbezeichnung O) nach EN ISO 20347:
– mit mindestens einem schützenden Bestandteil ausgestattet (jedoch nicht unbedigt Zehenkappe)
>> O1 – siehe S1
>> O2 – siehe S2
>> O3 – siehe S3
Die Vorschriften zur Benutzung von Fußschutz sind in der BGR 191 geregelt.