Bauhelm und Schutzhelm – Normen, Einsatz und verschiedene Helmfarben
Auf Baustellen, in Schächten, in großen Industriebereichen oder anderen Gefahrenbereichen sind Schutzhelme dringend notwendig, um den Kopf vor herabfallenden Gegenständen, pendelnden Lasten oder unerwartetes Anstoßen an harten/scharfkantigen Gegenständen zu schützen. Herabfallende Gegenstände, können gerade wenn sie aus großer Höhe fallen lebensgefährlich für die Arbeiter auf der Baustelle sein. Pendelnde Lasten ergeben sich vor allem durch die Benutzung von Kränen. Werden Gegenstände damit transportiert, kann schon eine kleine Unachtsamkeit zu einer gefährlichen Verletzung führen. Außerdem kann der Schutzhelm auch z.B. bei Stromschlägen oder Gefahr durch elektrischen Strom wenigstens den Kopf schützen. Schutzhelme gehören daher zum Arbeitsschutz und somit zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Nach einer Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber, welche durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben wird, besteht eine oft eine Helmtragepflicht (Einsatz von PSA). In Industriebetrieben, im Bergbau, auf der Baustelle, in der Wald- und Forstwirtschaft, bei der Feuerwehr, im Tunnel- und Kanalbau, in Kraftwerken oder in anderen Gefahrenbereichen sind Schutzhelme somit vorgeschrieben.
Kopfschutz nach EN 397 und Benutzung nach DGUV Regel 112-193 (bisher BGR 193)
Schutzhelme unterliegen der europäischen Norm EN 397 die die Anforderungen an Schutzhelme einheitlich festschreibt. Die DIN EN 397 legt die Anforderungen an die Schutzfunktion der Schutzhelme fest. Es werden zudem auch Aussagen zur Konstruktion und den Materialien der Helme gemacht. Aber auch die regelmäßige Überprüfung der Bauhelme wird darin festgeschrieben.
Die DGUV Regel 112-193 dagegen thematisiert die Benutzung von Kopfschutz. Allerdings besagt die Regel, dass alle Industrieschutzhelme den Grundanforderungen der DIN EN 397 entsprechen müssen, damit sie ausreichenden Schutz bieten. Es wird die Bereitstellung und Auswahl sowie und die Benutzung der Schutzhelme und nötige Unterweisung dazu behandelt.
Früher bestanden Bauarbeiterhelme aus Metall, heute werden sie meist aus Duroplasten oder Thermoplasten hergestellt, was den Tragekomfort und das Gewicht enorm verbessert. Doch die durchgängige Benutzung und die auf den Helm wirkenden Umweltbedingungen, sorgen dafür, dass der Helm nach ein paar Jahren versprödet und deswegen aussortiert werden sollte. Bei Schutzhelmen aus Thermoplasten geschieht dies oft schon nach ein paar Jahren (ca. 3-4 Jahre), während Helme aus Duroplasten dagegen haben eine längere Haltbarkeit (ca. 8 Jahre) aufweisen. Kommt es jedoch zur mechanischen Einwirkung auf den Helm, z.B. durch einen heftigen Stoß, sollte der Helm ebenfalls ausgetauscht werden, da die Sicherheit des Schutzhelmes sonst nicht mehr garantiert werden kann. Wie ebenfalls in der EN 397 schon aufgenommen, werden auch in der DGUV die Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen für Schutzhelme kurz benannt.
Doch was hat es mit der Helmfarbe auf sich?
Zu den Farben der Schutzhelme und deren Bedeutung und Verwendung, gibt es keine einheitliche, allgemeingültige Vorschrift. Jedoch ist es oft geläufig und auch sinnvoll, gerade bei etwas größeren Baustellen, die verschiedenen Qualifikationen, Funktionen oder Berufsgruppen der Träger durch die Helmfarbe kenntlich zu machen. Aber nicht auf jeder Baustelle können die unterschiedlichen Gruppen von Handwerkern durch die Farbe der Schutzhelme unterschieden werden.
Beim Tragen von weißen Helmen, wird der Träger nicht durch seine Qualifikation oder Handwerksgruppe bestimmt, sondern durch den Zeitumfang, den die Person auf der Baustelle anwesend ist. Personen, die nicht dauerhaft auf der Baustelle zugegen sind, tragen primär weiße Schutzhelme. Das bedeutet, dass vor allem Besucher, aber auch Architekten, Zugehörige der Bauleitung oder Poliere mit weißen Helmen ausgestattet werden. Dies bedeutet insofern eine Erleichterung der Arbeit, als dass die permanent auf der Baustelle tätigen Arbeiter sofort ausmachen können, wer zur festen Gruppe der Bauarbeiter dazugehört oder nicht.
Bei gelben und blauen Schutzhelmen wird auf Grund der Zugehörigkeit zum jeweiligen Handwerk differenziert. Maurer, Arbeiter und auch Magazinverwalter tragen daher gelbe Helme. Schutzhelme in blau werden von Schlossern und Angehörigen der Sanitärbranche getragen. Rote Helme hingegen unabhängig von der Handwerkszugehörigkeit, aber anhand der Qualifikation des Trägers getragen. Meist kann daran ausgemacht werden, dass die Person über eine leitende Position auf der Baustelle verfügt. Schutzhelme in rot werden z.B. von Vorarbeiter, Elektrikern und Forstarbeitern getragen. Grüne sowie orange Helme werden ebenfalls durch die Handwerkszugehörigkeit vergeben. Zimmermänner tragen grüne Helme, während Eisenflechter/Stahlbetonbauer, Forstarbeiter und Sicherheitsbeauftragte orange Helme tragen.
Weiß: Besucher, Architekten, Bauleiter und Poliere, Laborpersonal. Im Bergbau: Steiger.
Gelb: Arbeiter, Maurer, Magazinverwalter. Im Bergbau: Hauer.
Blau: Sanitärbranche, Schlosser (auch im Bergbau).
Rot: Vorarbeiter, Elektriker, Forstarbeiter. Im Bergbau: Grubenwehr.
Grün: Zimmermänner. Im Bergbau: Elektriker.
Orange: Eisenflechtern/Stahlbetonbauern, Forstarbeiter, Sicherheitsbeauftrage (auch im Bergbau).
Auf Baustellen kann es aber durchaus vorkommen, dass die Farben von der Funktion oder Qualifikation der Träger abweichen. Im Bergbau allerdings wird die Farbverteilung der Helme und die Strenge der Richtlinien strikter befolgt, da dort meist ein größeres Verletzungsrisiko besteht und die Identifizierbarkeit der Mitarbeiter und ihrer Position eine wichtige Rolle spielt. Die Farben der Schutzhelme und die Verknüpfung der Träger ist im Bergbau teilweise abweichend.