Erste Hilfe | Normen für Verbandkästen und Verbandmaterialien
Erste Hilfe kann lebensrettend sein und Erste Hilfe Maßnahmen können von jedem angewendet werden, bis im äußersten Notfall professionelle Hilfe eintrifft. Kleinere oder größere Unfälle können überall und jederzeit passieren, beim Sport, im Haushalt, im Verkehr oder z. B. während der Arbeit. Der Verbandkasten enthält die Materialien, die Erste Hilfe am Unfallort ermöglichen. Daher müssen Verbandkästen schnell und gut erreichbar sowie leicht zugänglich sein. Erkennbar sind Verbandkästen durch ein weißes Kreuz auf grünem Grund. Verbandkästen müssen gegen schädigende Einflüsse wie z. B. Nässe oder Hitze, geschützt werden. Die Benutzung von Verbandkästen in Betrieben gehört zum Arbeitsschutz und ist in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Unfallverhütungsvorschrift (Grundsätze der Prävention BGV A1) festgeschrieben. Der kleine Verbandkasten (72-tlg.) muss der DIN 13257 entsprechenund findet je nach Art und Größe des Betriebs Verwendung in der Verwaltungs- und Handelsbetrieben bis 50 Personen, Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben bis 20 Personen und auf Baustellen bis 10 Personen, genauso wie in Schulen und Kindergärten. Für Personenanzahlen über den eben erwähnten (z. B. Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe ab 21 – 100 Personen usw.) muss ein großer Verbandkasten (141-tlg.), der der DIN 13169 entspricht, benutzt werden. Für alle darüberliegenden Personenzahlen kommt je nach Regelung laut DIN 13169 ein weiterer Verbandkasten hinzu. Zwei kleine Verbandkästen können einen großen Verbandkasten ersetzen, da sie sich nur dadurch unterscheiden, dass der große Verbandkasten die doppelte Menge an Verbandmaterial enthält. Der Inhalt des Verbandkastens, also die Füllung ist ebenfalls genormt.
Verbandmaterial | Norm laut DIN | |
DIN 13157 | DIN 13169 | |
Heftpflaster DIN 13019 – 5 m × 2,5 cm | 1 | 2 |
Wundschnellverband DIN 13019 – E 10 cm × 6 cm | 8 | 16 |
Wundschnellverband DIN 13019 – E 18 cm × 2 cm | 5 | 10 |
Fingerkuppenverband | 5 | 10 |
Pflasterstrip – 19 mm x 72 mm | 10 | 20 |
Verbandpäckchen DIN 13151 – M | 3 | 6 |
Verbandpäckchen DIN 13151 – G | 2 | 4 |
Verbandtuch DIN 13152 – BR | 1 | 2 |
Verbandtuch DIN 13152 – A | 1 | 2 |
Kompresse 100 mm x 100 mm | 6 | 12 |
Augenkompresse – einzeln steril verpackt | 2 | 4 |
Rettungsdecke – 2,1 m × 1,6 m | 1 | 2 |
Fixierbinde DIN 61634 – FB 6 | 3 | 6 |
Fixierbinde DIN 61634 – FB 8 | 3 | 6 |
Netzverband für Extremitäten | 1 | 2 |
Dreiecktuch DIN 13168 – D | 1 | 2 |
Vliesstoff-Tuch 200 mm × 300 mm | 10 | 20 |
Schere DIN 58279 – B 190 | 1 | 1 |
Folienbeutel | 2 | 4 |
Einmalhandschuh nach DIN EN 455-1 und DIN EN 455-2 | 4 | 8 |
Erste Hilfe-Broschüre – Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen | 1 | 1 |
Inhaltsverzeichnis | 1 | 1 |
Auto: Regelmäßig den Inhalt des Verbandkasten kontrollieren
Das Verbandmaterial, welches benutzt wurde, muss entsorgt und danach ersetzt werden. Das restliche Verbandmaterial muss regelmäßig überprüft werden, da z. B. Sterilmaterialien wie Kompressen und Verbandtücher verfallen können. Einmalhandschuhe können porös werden und der Klebstoff von Heftpflastern verliert seine Klebkraft.
Das Verbandbuch ist ebenfalls ein wichtiges Utensil bei Erster-Hilfe-Leistung. Im Verbandbuch werden die geleisteten Maßnahmen aufgezeichnet und ist somit ein Nachweis, dass der Unfall oder die Verletzung während einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. So können bei Arbeitsunfähigkeit und Rehabilitationsmaßnahmen, die Kosten von der Berufsgenossenschaft übernommen werden. Bestenfalls können auch so Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkte im Betrieb erkannt und eventuell behoben werden.