Fachtagung Gefahrstoffe 2010 in Dortmund
Ab dem 1. Dezember dies Jahres wird die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gültig sein. Dann sind nicht nur die neuen Gefahrstoffsymbole gültig sondern auch alle anderen Änderungen in der Gefahrstoffverordnung. Auch die Verordnungen zu REACH und CLP (oft ebenfalls als GHS-Verordnung bezeichnet), die zum europäischen Chemikalienrecht gehören gelten ab dann vollständig.
Die unzähligen Verordnungen, Regulierungen und Richtlinien der verschiedenen Länder sorgten vorher für wenig Durchblick. Die EU-Verordnungen REACH und CLP sind in allen EU Mitgliedsstaaten gültig und sollen durch Vereinfachung des bisherigen Chemikalienrechts für bessere Transparenz im Umgang mit Chemikalien sorgen.
REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und gehört zur EU Chemikalienverordnung (am 01.06.2007 in Kraft getreten).
CLP (ebenfalls GHS) steht für Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals). Es ist eine weltweit gültige Verordnung der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.
Besonders wichtig ist es für die betroffenen Hersteller, Importeure und Akteure der Lieferkette, sich vorher über die bevorstehenden Änderungen zu REACH und CLP zu informieren, damit diese dann im Betrieb umgesetzt werden können (z. B. Weiterleitung von Sicherheitsdatenblättern, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen usw.). Dazu gibt es von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 4. Oktober die Fachtagung „Gefahrstoffe 2010“ in Dortmund auf der Neuerungen und deren Auswirkungen besprochen werden und auch auf Fragen der Teilnehmer eingegangen werden soll. Viele Informationen zur Anpassung und Umsetzung der Gefahrstoffverordnung, schon bestehender Konzepte, Praxisbeispiele und Regelwerke leistet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Außerdem präsentieren die Sieger des 8. Deutschen Gefahrstoffpreises ihre Wettbewerbsbeiträge. Das Motto lautete: „Umgang mit Gefahrstoffen sicherer machen, Innovationen fördern“. Es geht darum die Beschäftigten durch praktische Problemlösungen, Ideen und Initiativen zu schützen und diese Lösungsansätze bekannter zu machen.
An der Tageskasse müssen die Teilnehmer eine Teilnahmegebühr von 20 Euro bezahlen (inkl. Unterlagen, Teilnahmebescheinigung und Imbiss). Anmeldeschluss für die Tagung „Gefahrstoffe 2010“ ist der 22. September.
Weitere Infos:
BAuA Pressemitteilung