Feuerlöscher | Normen für tragbare Feuerlöscher

Durch Unvorsichtigkeit und Unaufmerksamkeit können schnell Brände entstehen, z.B. durch liegengebliebene Zigaretten, offenes Feuer oder Bedarfsreperaturen an elektrischen Leitungen. Die Auslöser für Feuer sind zahlreich und kein Ort ist vor Feuer vollkommen sicher, ob in Werkstätten oder Arbeitsstätten, im Freien, Lager- und Maschinenräumen oder in Ladenlokalen, überall müssen tragbare Feuerlöscher zur Brandbekämpfung stehen. Der frühzeitige Einsatz eines Feuerlöschers kann lebensrettend sein und Sachschäden verringern. Brände die noch in der Entstehungsphase sind, können durch tragbare Feuerlöscher gelöscht und somit ein größerer Brand und Schlimmeres verhindert werden.Tragbare Feuerlöscher sind mobil, leicht zu bedienen und sofort einsatzbereit. Jeder Betrieb muss Feuerlöscher in ausreichender Zahl bereitstellen (festgelegt durch die BGR 133). Es gibt verschiedene Brandgefährdungsklassen, in die Betriebsbereiche je nach Brandgefährdung eingeteilt werden.

1. Geringe Brandgefährdung:

– Stoffe mit geringer Entzündbarkeit vorhanden; örtliche und betriebliche Verhältnisse bieten nur geringe Möglichkeiten für Brandentstehung; geringe Brandausbreitung

– Beispiele: Gärtnereien, Ziegeleien, Arzt- und Anwaltspraxen, Lager mit nicht brennbaren Baustoffen wie Fliesen, Getränkeläden,…

2. Mittlere Brandgefährdung:

– Stoffe mit hoher Entzündbarkeit vorhanden; örtliche und betriebliche Verhältnisse für Brandentstehung günstig; in Anfagsphase keine große Brandausbreitung zu erwarten

– Beispiele: Schlossereien, Verkaufsräume mit brennenden Artikeln wie Bücher, Lebensmittel, Textilien, Küchen, Archive, Elektrowerstätte,…

3. Große Brandgefährdung:

– Stoffe mit hoher Entzündbarkeit vorhanden; örtliche und betriebliche Verhältnisse bieten große Möglichkeiten für Brandentstehung und in Anfangsphase mit großer Brandausbreitung zu rechnen oder Zuordnung in geringe/mittlere Brandgefährdung nicht möglich

– Beispiele: Speditions-, Baumwoll-, Holz- und Schaumstofflager, Kinos, Theaterbühnen, Möbelherstellung, Druckereien, Tischlereien,…

Feuerlöscher sollten gut positioniert werden und zur Brandbekämpfung sofort bereit stehen. Die Platzierung ausreichender Feuerlöscher in Rettungswegen, Treppenhäusern, Ein- und Ausgängen und an Gefahrenpunkten ist daher sinnvoll. Jeder Feuerlöscher muss der DIN EN 3 entsprechen. Die jeweiligen Feuerlöscher sind mit verschiedenen Löschmitteln, wie z.B. Löschpulver, Wasser, Schaum usw. ausgestattet. Es gibt folgende Arten von Feuerlöschern:

>> Pulverlöscher:

– Erstickung des Brandherds durch Einnebelung, Frostsicher bis – 30°C, Brandklassen ABC (Flamm- und Glutbrände), BC (Flammbrände)

– Geeignet für: Offene Lager, Takstellenusw.

>> Kohlendioxidlöscher:

– Erstickung des Brandherds durch Sauerstoffentzug,

– Geeignet für: Elektrische Anlagen, Lager, Brandklasse B (selten C)

>> Wasserlöscher:

– Abkühleffekt des Wassers, absorbiert Wärme, besonders umweltfreundlich

– Geeignet für: feste Stoffe (Holz, Textilien,..), Brandklasse A

>> Schaumlöscher:

– Film legt sich über Brandherd und erstickt diesen, keine Wiederentzündung möglich

– Geeignet für: Bürobereiche, Brandklasse A und B

>> Fettbrandlöscher:

– Film mit Speziallöschmittel legt sich über Brandherd, keine Wiederentzündung

– Geeignet für: Küchen, Brandklasse A und F

>> Metallbrandlöscher:

– Erstickt Brandherd mit Speziallöschmittel durch Einnebelung

– Geeignet für: Entsorgungs- und Autobetriebe, Brandklasse D

Die Löschmittel der jeweiligen Feuerlöscher haben andere Löschwirkungen und sind deshalb in unterschiedliche Brandklassen eingeteilt.

Brandklassen:

Brandklasse A: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen, z.B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen

Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, z.B. Benzin, Benzol, Öle, Lacke, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin

Brandklasse C: Brände von Gasen, z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas, Butan

Brandklasse D: Brände von Metallen, z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierung

Brandklasse F: Brände von Fetten und Ölen, z.B. Friteuse, Herd, Grill

Um Brände zu verhindern und wirksam zu bekämpfen kommt es auf die richtige Handhabung des Feuerlöschers an.

Bei Bränden im Freien: Auf Windrichtung achten (mit dem Wind vorgehen); Stoßweise löschen, in Glut und nicht in Flammen löschen.

Bei Fließ- und Tropfbränden: Von der Austrittsstelle (oben) nach unten löschen, damit brennende Tropfen nicht das Feuer neu entzünden.

Bei Flächenbränden: Vom Rand her löschen.

Generell: Brände von „vorne“ und unten löschen, immer auf Brandgut und nicht auf Flammen zielen; wenn möglich mehrere Feuerlöscher gleichzeitig, nicht nacheinander benutzen, aber keine Feuerlöscher verschiedener Brandklassen gemischt verwenden (Löschwirkung kann dadurch vermindert werden); den gelöschten Brandherd beobachten und auf Wiederentzündung achten; den Feuerlöscher nach gebrauch direkt neu befüllen lassen.

Natürlich sollten Sie bei der Brandbekämpfung auch auf Ihre eigene Sicherheit achten. Alle 2 Jahre sollte Ihr Feuerlöscher fachgerecht auf seine Funktion überprüft werden.

Die Vorschriften zur Benutzung von tragbaren Feuerlöschern sind in der BGR 133 geregelt.