Neufassung der Gefahrstoffverordnung
Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2010
Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2010 umfasst unter anderem die folgenden drei Punkte. Die komplette Neufassung stellen wir Ihnen auf Arbeitsschutz.info selbstverständlich zum Download zur Verfügung.
Anpassung an GHS (Global harmonisiertes System)
Durch die Einführung der GHS-Verordnung 1272/2008/EG ist innerhalb der EU eine Anpassung der Gefahrstoffverordnung an das GHS erforderlich. Zunächst bleibt allerdings das bisherige Einstufungs- und Kennzeichnungssystem 67/548/EWG bzw. nach der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG in der Gefahrstoffverordnung verankert. Der Gesetzgeber richtet mit dieser Regelung eine Übergangsfrist ein, die zum 01.06.2015 endet.
Konkrete Anforderungen der Verordnung richten sich allerdings weiterhin ausschließlich nach der „alten“ Einstufung nach Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie. Aus diesem Grund muss damit gerechnet werden, dass es bis zum 01.06.2015 eine weitere Änderung der Gefahrstoffverordnung geben muss. Die eben genannten Stoff- und Zubereitungsrichtlinien treten bis spätestens Mitte 2015 außer Kraft.
Revision des Schutzstufenkonzepts
Im Jahr 2005 wurde das aktuelle Schutzstufenkonzept in Deutschland eingeführt. Das Schutzstufenkonzept sorgte für eine relativ enge Bindung an die Kennzeichnungen der Gefahrstoffe und unterscheidet 4 Stufen. Diese Bindung an die Kennzeichnungen lässt sich nicht mit dem neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystem nach der GHS-Verordnung vereinbaren und daher sucht man den Begriff des Schutzstufenkonzepts in der neuen Verordnung vergebens. In der GHS-Verordnung regeln die § 6 bis 12 zukünftig alle Schutzmaßnahmenpakete.
Sachkunde und Fachkunde werden erstmals definiert
In der Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2010 werden erstmals die Begriffe fachkundig und sachkundig definiert.
Der Paragraf 2 (Abs. 13) definiert Fachkunde wie folgt: Fachkundig ist eine Person, die zur Ausübung einer Aufgabe nach der Gefahrstoffverordnung befähigt ist. Die Befähigung bzw. die Anforderungen variieren je nach Art der Aufgabe. Darüber hinaus kann zu den Anforderungen eine Berufsausbildung, Erfahrungen in der beruflichen Tätigkeit oder Fortbildungsmaßnahmen gehören.
Neu ist, dass beispielsweise bei Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit nicht automatisch von fachkundigen Personen gesprochen, sonder lediglich festgestellt wird, dass diese fachkundig sein können.
Die Sachkunde muss in Zukunft durch einen Sachkundelehrgang inklusive Prüfung nachgewiesen werden. Auch das ist in den Begriffsbestimmungen der neuen Gefahrstoffverordnung festgelegt.
Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2010 könne Sie hier herunterladen!