Durchsetzung des Nichtraucherschutzes
Ab heute ist es nun endgültig soweit, das Nichtraucherschutzgesetz tritt auch in den letzten beiden Bundesländern NRW und Thüringen in Kraft. Dies soll Nichtraucher vor den Gefahren des Tabakrauchs schützen. Nach dem vielen hin und her um das Rauchverbot in Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Bars und Diskotheken ist das nun vorbei und es darf wirklich nur noch in einem vollständig abgetrennten (Neben-)Raum geraucht werden. Ist dieser nicht vorhanden, bleibt dem Raucher also nichts anderes übrig, als doch vor die Türe zu gehen und dort zu rauchen.
Das Rauchverbot gilt allerdings nicht für Volksfeste und Festzelte. Egal ob Zigarretten, Zigarren oder Pfeifen, ein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz kann einen bis zu 1000 Euro Bußgeld kosten. Für die Gastwirte wird es also Zeit vor ihrer Türe aufzurüsten. Aschenbecher in vielfältigen Variationen für den Außen- und Inneneinsatz gibt es hier. Und sonst steigen Sie doch einfach auf die elektronische Zigarrette um.
Ausführliche Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz gibt es hier. Ebenso gibt es viele Blogs, die sich mit diesem Thema beschäftigen, wie z. B. dieser.