Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz – VBG 125
Die Umsetzung der EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte 1995 mit dem Inkrafttreten der Unfallverhütungsvorschrift “Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz” (VBG 125).
Nach ersten Unsicherheiten bezüglich der neuen Sicherheitszeichen besteht heute eine weit verbreitete Akzeptanz der Vorschrift.
Die Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz“ – VBG 125 – trat zum 01. April 1995 außer Kraft. Stattdessen erfolgte im Rahmen der Neuordnung des Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften die neue Bezeichnung BGV A8 (BGV steht für Berufsgenossenschaftliche Vorschrift, A steht für das Arbeitsumfeld “Betriebliche Arbeitsschutzorganisation”). Für einen Übergangszeitraum von etwa 2 Jahren wurden beide Bezeichnungen wie folgt zitiert: “BGV A 8, bisherige VBG 125”.
Zu den Aufgaben des Fachausschusses Sicherheitskennzeichnung gehört auch die “Pflege” der Liste von Sicherheitszeichen. Das bedeutet, dass der Fachausschuss Sicherheitskennzeichnung die Notwendigkeit der Aufnahme neuer Zeichen genauso wie die eventuelle Streichung bisheriger Zeichen prüft. Die in den letzten Jahren eingegangenen Vorschläge sind im Fachausschuss Sicherheitskennzeichnung diskutiert und in einem Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift zusammengefasst worden. Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Neuerungen der VBG 125 ist die Aufnahme einer neuen Systematik der Flucht- und Rettungswegkennzeichnung, wie sie auch in der neuen DIN 4844-2 zu finden ist.